Geismar Rechtsanwälte

Arbeitsrecht


Im Arbeitsrecht beraten wir Mandanten in allen individualrechtlichen und kollektiven Angelegenheiten. Besonderen Wert legen wir hier auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung, um spätere arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Wir bieten insbesondere folgende Leistungen an:

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Geschäftsführerdienstverträgen
  • Beratung bei Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung in Fragen des Betriebsverfassungsrechts und Tarifrechts

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